Bei einem Todesfall Zuhause sollte umgehend der Arzt kontaktiert werden, damit eine Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
Ist Ihr Hausarzt nicht Erreichbar, verständigen Sie den ärztlichen Notdienst. Tel.: 112
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder einem Pflegeheim übernimmt das Personal die Verständigung des Arztes oder Notdienstes.
Bei einem nicht natürlichen Tode (z. B. Unfall) beauftragen die Behörden vor Ort (Polizei) ein Bestattungsunternehmen um den Verstorbenen zu bergen. Sie sind nicht Verpflichtet das Bestattungsunternehmen mit der Bestattung zu beauftragen. Sie selbst bestimmen welches Bestattungsunternehmen sie möchten.